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| Beitragsordnung |
Beginn der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. Tag des Quartals, in dem sie beantragt wird. Beendigung der Mitgliedschaft Der freiwillige Austritt erfolgt nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30.September und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden. Abteilungsummeldungen/ Abteilungskündigungen Abteilungskündigungen sind schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die Kündigungsfristen sind den entsprechenden Abteilungsordnungen zu entnehmen. Liegen keine Ordnungen vor oder enthalten diese keine Fristen, ist eine Kündigung zum Halbjahresende mit Frist von einem Monat möglich. Abteilungsummeldungen erfolgen schriftlich an den Vorstand. Fristen für Ummeldungen sind den entsprechenden Abteilungsordnungen zu entnehmen. Liegen keine Ordnungen vor oder enthalten diese keine Fristen ist eine Ummeldung zum Halbjahresende mit Frist von einem Monat möglich. Die Abteilungskündigungen bzw. Ummeldungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden. Arbeitsdienst Männliche Mitglieder zwischen 14 und 60 Jahre haben pro Jahr 4 Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit Euro 10,00 pro Stunde berechnet. gültig ab 01.07.2010 nach oben |
Wir danken der
Sparkasse Harburg-Buxtehude
für die freundliche Unterstützung
der Marathonstaffel.