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Beitragsordnung
einmalige Aufnahmegebühr in den Verein
4,00 €
Überweisungsaufschlag für Rechnungen2,50 €


Abteilungen pro 1/2 Jahr
Grundbeitrag - Kinder bis 4 Jahre
0
Grundbeitrag - Kinder über 4 Jahre bis 18 Jahre
 9,00 €
Grundbeitrag - Erwachsene
27,00 €
Grundbeitrag - Familie
58,50 €


Basketball Kinder und Jugendliche

24,00 €



Damengymnastik 9,00 €
Damengymnastik II
 9,00 €
Funktionelle Damengymnastik9,00 €


Fußball - Jugendliche bis 18 Jahre24,00 €
Fußball - Erwachsene
 45,00 €


Gesellschaftstanz
84,00 €


Herrenfitness
21,00 €


Leichtathletik
15,00 €


Schwimmen - Jugendliche bis 18 Jahre
27,00 €
Schwimmen - Erwachsene
 33,00 €


Tennis - Jugendliche bis 18 Jahre
37,50 €
Tennis - Erwachsene 1. Person
 84,00 €
Tennis - Erwachsene 2. Person
 78,00 €
Tennis - Jugendliche bis 18 Jahre - passiv 
 12,50 €
Tennis - Erwachsene Person - passiv
 26,00 €


Tischtennis - Jugendliche bis 18 Jahre
 15,00 €
Tischtennis - Erwachsene
 27,00 €


Triathlon
48,00 €


Turnen
24,00 €
Turnen- Mutter und Kind (Mutter)
 24,00 €
Turnen- Mutter und Kind (Kind) 
 0
Kindertanzen
24,00 €


Volleyball12,00 €


Kursangebote
auf Anfrage
Rückenschule

Yoga

Aqua Fitness

Ski Gymnastik (saisonal)

Nordic Walking (saisonal)

Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. Tag des Quartals, in dem sie beantragt wird.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der freiwillige Austritt erfolgt nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30.September und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden.

Abteilungsummeldungen/ Abteilungskündigungen

Abteilungskündigungen sind schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die Kündigungsfristen sind den entsprechenden Abteilungsordnungen zu entnehmen. Liegen keine Ordnungen vor oder enthalten diese keine Fristen, ist eine Kündigung zum Halbjahresende mit Frist von einem Monat möglich.

Abteilungsummeldungen erfolgen schriftlich an den Vorstand. Fristen für Ummeldungen sind den entsprechenden Abteilungsordnungen zu entnehmen. Liegen keine Ordnungen vor oder enthalten diese keine Fristen ist eine Ummeldung zum Halbjahresende mit Frist von einem Monat möglich.

Die Abteilungskündigungen bzw. Ummeldungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden.

Arbeitsdienst

Männliche Mitglieder zwischen 14 und 60 Jahre haben pro Jahr 4 Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit Euro 10,00  pro Stunde berechnet.

gültig ab 01.07.2010                                                                             nach oben

 

Termine

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Event Ankündigungen

11.09.2010  Läufer
Marathonstaffel

Infos vom Verein

Arbeitsdienste 2010

 

Zum Schutz vor Spam- Mails, haben wir E-Mail Adressen mit einem Leerzeichen hinter dem "." erfasst.

 

Wir danken der
Sparkasse Harburg-Buxtehude
für die freundliche Unterstützung
der Marathonstaffel.