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Beitragsordnung

01.01.2012

 einmalige Aufnahmegebühr in den Verein 4,00
 Überweisungszuschlag für Rechnungen 2,50

Abteilungen  1/2 jährl.
00/00 Grundbeitrag Kinder bis 4 Jahre 0,00
00/01 Grundbeitrag Kinder 4 - 18 Jahre 9,00
00/02 Grundbeitrag Erwachsene 33,00
00/10 Grundbeitrag Erwachsene passiv 30,00
00/03 Grundbeitrag Familie (2 Erw. + mind. 1 Kind 4-18 Jahre) 67,50
     
BB/01 Basketball Kinder und Jugendliche 24,00
     
DG/01 Damengymnastik 9,00
SG/01 Damengymnastik II 9,00
TG/01 funktionelle Damengymnastik 9,00
     
FB/01 Fußball - Jugendliche bis 18 Jahre 24,00
FB/02 Fußball - Erwachsene 45,00
     
TZ/01 Gesellschaftstanz 84,00
     
HF/01 Herrenfitness 21,00
     
LA/01 Leichtathletik 15,00
     
SW/01 Schwimmen - Jugendliche bis 18 Jahre 39,00
SW/02 Schwimmen - Erwachsene 45,00
     
TE/01 Tennis - Jugendliche bis 18 Jahre 37,50
TE/02 Tennis - Erwachsene 1. Person 84,00
TE/04 Tennis - Erwachsene 2. Person 78,00
TE/PJ Tennis - Jugendliche passiv 12,50
TE/PE Tennis - Erwachsene passiv 26,00
     
TT/01 Tischtennis - Jugendliche bis 18 Jahre 17,00
TT/02 Tischtennis - Erwachsene 30,00
     
TR/01 Triathlon 48,00
TR/02  Triathlon Kinder und Jugendliche   24,00
     
TU/01 Turnen 24,00
MK/01 Turnen - Mutter und Kind (Mutter) 24,00
MK/02 Turnen - Mutter und Kind (Kind) 0,00
KT/01 Kindertanz 24,00
     
VB/01 Volleyball 12,00
     
  Kursangebote auf Anfrage
  Rückenschule  
  Yoga  
  Aqua- Gymnastik  
  Ski - Gymnastik (saisonal)  

Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. Tag des Quartals, in dem sie beantragt wird.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der freiwillige Austritt erfolgt nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30.September und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden.

Abteilungsummeldungen/ Abteilungskündigungen

Abteilungskündigungen sind schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die Kündigungsfristen sind den entsprechenden Abteilungsordnungen zu entnehmen. Liegen keine Ordnungen vor oder enthalten diese keine Fristen, ist eine Kündigung zum Halbjahresende mit Frist von einem Monat möglich.

Abteilungsummeldungen erfolgen schriftlich an den Vorstand. Fristen für Ummeldungen sind den entsprechenden Abteilungsordnungen zu entnehmen. Liegen keine Ordnungen vor oder enthalten diese keine Fristen ist eine Ummeldung zum Halbjahresende mit Frist von einem Monat möglich.

Die Abteilungskündigungen bzw. Ummeldungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern, unterschrieben werden.

Arbeitsdienst

Es ist kein Arbeitsdienst zu leisten.

 
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